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Hausordnung im Geltungsbereich der Sekundarschule Seehausen/Altmark
1. Allgemeines
Die im Folgenden verwendeten männlichen Sprachformen schließen die weiblichen Sprachformen stets ein.
(1) Die Schüler begegnen sich und allen Erwachsenen höflich und hilfsbereit.
(2) Mit den Einrichtungen und der Ausstattung des Schulgebäudes ist pfleglich umzugehen.
(3) Den Anweisungen aller Lehrer und schulischen Mitarbeiter ist von allen Schülern Folge zu leisten.

2. Geltungsbereiche
2.1 Zeitlicher Geltungsbereich
Die Hausordnung ist vor der ersten Unterrichtsstunde, während der Unterrichtsstunden, in den Pausen und während außerunterrichtlicher Veranstaltungen gültig.

2.1.1 Unterrichtszeiten
1. Stunde 7.15 - 8.00 Uhr
2. Stunde 8.10 - 8.55 Uhr
3. Stunde 9.10 - 9.55 Uhr
4. Stunde 10.05 - 10.50 Uhr
5. Stunde 11.05 - 11.50 Uhr
6. Stunde 12.00 - 12.45 Uhr
7. Stunde 13.15 - 14.00 Uhr
8. Stunde 14.10 - 14.55 Uhr

2.1.2 Unterrichtszeiten bei verkürztem Unterricht (z.B. hohe Temperaturen)
1. Stunde 7.15 - 8.00 Uhr
2. Stunde 8.10 - 8.55 Uhr
3. Stunde 9.10 - 9.40 Uhr
4. Stunde 9.45 - 10.15 Uhr
5. Stunde 10.30 - 11.00 Uhr
6. Stunde 11.10 - 11.40 Uhr
7. Stunde 11.50 - 12.20 Uhr
8. Stunde 12.25 - 12.50 Uhr

2.2 Räumlicher Geltungsbereich
Er umfasst das Unterrichtsgebäude, die dazugehörigen Schulhöfe und die Unterrichtswege zwischen den Unterrichtsgebäuden, einschließlich Sportplatz bzw. –halle und Schwimmbad.

2.3 Personaler Geltungsbereich
Die Hausordnung spricht alle Schüler in der Schule an. Für Lehrer und andere Bedienstete ergeben sich Verhaltensregelungen aus dem dienstlichen Unterstellungsverhältnis und den beruflichen Anforderungen, insbesondere der Durchsetzung der Hausordnung.

3. Verhaltensweisen
3.1 Verhalten im Gebäude
(1) Um Verletzungen vorzubeugen und den Unterricht nicht zu stören, gehen wir langsam und leise durch das Haus.
(2) Treppenstufen in Aufgängen, Fensterbänke und Heizkörper sind keine Sitzplätze.
(3) Im oberen Durchgang des Glasverbinders ist die Ablage von Taschen und Rucksäcken nicht erlaubt.
(Fluchtwege freihalten!)
(4) Im Treppenaufgang zur Aula und zum Schulsekretariat sowie vor der Aula sind Ansammlungen wartender
Schüler und die Ablage von Taschen und Rucksäcken untersagt.
(5) Die Feuerschutztüren an den Enden der Flure im Neubau sind in den Pausen von Schülerhand nicht zu bewegen.
(6) Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
(7) Wir fühlen uns dem Prinzip der Müllvermeidung verpflichtet; d.h. Abfall wird getrennt entsorgt.
(8) Am Ende der jeweils letzten Stunde werden alle Stühle eingehängt.

3.2 Verhalten vor Unterrichtsbeginn, Schulwege und Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge
(1) Schüler gehen, sofern sie einen Bus des öffentlichen Nahverkehrs benutzen,
direkt von der Bushaltestelle zur Schule.
(2) Schüler, die zu Fuß von zu Hause oder vom Bahnhof kommen, benutzen die für Fußgänger vorgesehenen
Einrichtungen und halten die Straßenverkehrsordnung ein.
Entsprechendes gilt für den Schulweg nach Unterrichtsschluss.
(3) Fahrradständer befinden sich auf der Ostseite des Schulgeländes.
Osteingang/-ausgang: Benutzung nur für Fahrradschüler gestattet
(4) Auf dem Schulgelände müssen Zweiräder aller Art geschoben werden.
(5) Versicherungsschutz für abgestellte Fahrzeuge von Seiten der Schule besteht nicht.

3.3 Verhalten während des Unterrichts
(1) Das Verhalten während des Unterrichts ist von Lernwillen, eigenverantwortlicher Mitarbeit,
gegenseitiger Rücksichtnahme und der Achtung gegenüber den Mitschülern und Erwachsenen geprägt.
Konflikte werden immer partnerschaftlich gelöst.
(2) Die Unterrichtsräume und sanitären Einrichtungen mit ihrem Inventar und den
Lehr- und Arbeitsmitteln sind pfleglich zu behandeln.

3.4 Verhalten in den Pausen
(1) Der aufsichtsführende Lehrer achtet darauf, dass die Schüler zügig durch den Eingangsbereich gehen.
Bei starkem Regen dürfen alle Schüler sich ruhig und ordentlich in der Cafeteria aufhalten.
Die Aufsicht übernimmt der Lehrer vom Schulhof.
(2) Nach Unterrichtsschluss verlässt der Lehrer (immer als Letzter) den Unterrichtsraum,
sorgt dafür, dass sich der Raum in einem ordentlichen Zustand befindet und schließt ab.
(3) In den kleinen Pausen wechseln die Schüler die Fachräume und halten sich bis zum Einlass auf den Fluren auf.
Die Klassen müssen an der Wand vor ihren Räumen Aufstellung nehmen, so dass ein durchgängiger Korridor
bewusst frei bleibt.
(4) Alle SchülerInnen (SEK) suchen in den großen Pausen den Westhof auf.
(5) Die SchülerInnen sind angehalten, im Aushang die Vertretungspläne und andere Mitteilungen der Schulleitung
im Schaukasten zu studieren und vorausschauend zu befolgen.
(6) Die Cafeteria dient der kulturvollen Einnahme eines kleinen oder größeren Imbisses. Sie darf nur in der
1. großen Pause besucht werden. In den kleinen Pausen und in der 2. großen Pause ist der Besuch untersagt.

(7) Alle Aushänge in der Schule sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung erteilt der Schulleiter (SEK) bzw. sein Stellvertreter.

3.5 Aufenthalt während der Freistunden
Freistunden, die sich laut Stundenplan oder Vertretungsplan ergeben, können in der Cafeteria
oder im Leseraum arbeitend verbracht werden.
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit ohne Erlaubnis nicht zulässig.

3.6 Hygiene
(1) Jede Klasse oder Kursgruppe sorgt beim Verlassen eines Unterrichtsraumes für Ordnung (auch unter Stühlen
und Tischen), reinigt die Tafel und öffnet mindestens ein Fenster, sofern die Witterung dies nicht verbietet.
Das Lüften erfolgt durch Stoßlüftung.
(2) Jeder Schüler sorgt für saubere Toiletten.(Verschmutzungen u.ä. sind zu melden)
(3) Im Schulhaus und auf dem Schulhof und unmittelbar vor dem Hof besteht Rauchverbot.
(4) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken sowie Rausch- und Betäubungsmitteln in die Schule sowie deren
Genuss bzw. Anwendung sind verboten.
(5) Der Waffenverbotserlass wird polizeilich durchgesetzt.
(6) Aus gegebenem Anlass können und müssen Taschenkontrollen von erwachsenen Personen, die an der Schule
tätig sind, durchgeführt werden
(7) Technische Geräte, die auch zur Aufnahme bzw. Wiedergabe von Ton und Bild
(incl. Video) benutzt werden können, sind während der gesamten Schulzeit (incl. Pausen) auszuschalten und
dürfen nicht benutzt werden. Insbesondere alle Handys (auch ohne Ton und Bild) werden grundsätzlich bei
Zuwiderhandlungen den Schülern abgenommen und können
nur durch die Erziehungsberechtigten wieder von der Schule abgeholt werden.
(Gesamtkonferenzbeschluss : die Pkt’e 4+5+6+7 werden bei Weigerung auch polizeilich durchgesetzt)

Katastrophen und Havarien
Bei Alarm gilt der Alarmplan.

Wachsamkeit und Meldepflichten
(1) Sofern der Lehrer innerhalb der ersten fünf Minuten nicht zum Unterricht erscheint, gibt der Klassensprecher
oder ein anderer Schüler dem Schulsekretariat hierüber Mitteilung. MELDEPFLICHT
(2) Unfälle, Körperverletzungen, Diebstähle,
Sachbeschädigungen und Verluste sind umgehend im Sekretariat anzuzeigen. MELDEPFLICHT
(3) Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. MELDEPFLICHT
(4) Mutwillige Zerstörungen oder Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen
sind von den Eltern finanziell zu begleichen. MELDEPFLICHT

3.9. Außerunterrichtliche Veranstaltungen
(1) Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind mindestens eine Woche vor der beabsichtigten Durchführung
im Schulsekretariat anzumelden. Sie bedürfen der Zustimmung des Schulleiters.
(2) Mit der Anmeldung sind die Lehrer zu benennen, die die inhaltliche und organisatorische Verantwortung haben.
(3) Auf Veranstaltungen von Klassen und Gruppen im Schulhaus trägt ein Lehrer die Verantwortung
und nimmt die Aufsichtspflicht wahr.
(4) Der Verlauf und der zeitliche Abschluss der Veranstaltung dürfen nicht gegen die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes verstoßen.

4. Verstöße gegen die Hausordnung

Verstöße gegen die Hausordnung werden je nach Schwere mit Ermahnungen, Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen geahndet bzw. polizeilich verfolgt.

5. Schlussbestimmung

Die Gesamtkonferenz beschließt die Hausordnung.
Sie bestimmt auch,
wann und in welcher Weise ferner Punkte der Hausordnung fortgeschrieben bzw. geändert werden.

Gesamtkonferenzbeschluss vom 05.10.2009